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   BayObLG, 27.07.1977 - RReg. 5 St 138/77   

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https://dejure.org/1977,1530
BayObLG, 27.07.1977 - RReg. 5 St 138/77 (https://dejure.org/1977,1530)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1977 - RReg. 5 St 138/77 (https://dejure.org/1977,1530)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - RReg. 5 St 138/77 (https://dejure.org/1977,1530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 168c Abs. 5 S. 2
    Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 232
  • BayObLGSt 1977, 130
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Zwar wird vertreten, daß von der Benachrichtigung des Beschuldigten abgesehen werden darf, wenn begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein Zeuge nur deshalb von seinem Weigerungsrecht Gebrauch machen werde, weil er andernfalls Repressalien seitens des Beschuldigten ausgesetzt wäre (vgl. BayObLG NJW 1978, 232; offengelassen in BGHSt 29, 1, 3).
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Als "Untersuchungserfolg" wird allgemein die Gewinnung einer wahrheitsgemäßen Aussage angesehen, die in einem späteren Verfahrensabschnitt verwertet werden kann (Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 168 c Rdn. 5; BayObLG NJW 1978, 232, 233); unter welchen Umständen dieser Erfolg als gefährdet zu betrachten ist, kann nicht allgemein gesagt werden, sondern ist nach den Umständen des Falles zunächst vom vernehmenden Ermittlungsrichter, sodann vom erkennenden Gericht im Rahmen der Prüfung der Verwertbarkeit des Beweisergebnisses zu beurteilen.

    Daß die Strafkammer darin eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs erblickt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden; es braucht bei dieser klaren Sachlage nicht darauf eingegangen zu werden, ob es zur Gefährdung des Untersuchungserfolges schon genügen würde, wenn der Zeuge dahin beeinflußt werden soll, von einem ihm zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (so BayObLG NJW 1978, 232; dazu ablehnend Peters, JR 1978, 174, der aber Verdunklungshandlungen in jedem Fall ausreichen lassen will).

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